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"Weil sie eine Hochzeit eines Schwulenpaares in ihren Räumen ablehnte, musste eine katholische Kirchengemeinde 270 Euro Strafe bezahlen. Die Kirchenräume waren angemietet worden zunächst mit der Begründung, dass dort eine Hochzeit stattfinden solle. Als die Gemeinde jedoch erfuhr, welche Art von Hochzeit eigentlich geplant war, kündigte sie den Mietvertrag. Eine Amtsrichterin in Neuss (Deutschland) verurteilte die Kirchengemeinde daraufhin wegen Diskriminierung, obwohl ein Anti-Diskrimminierungsgesetz noch gar nicht vorliegt. Die Juristin bezog sich auf das Grundgesetz, das aber eine Diskriminierung von Homosexuellen nicht ausdrücklich erwähnt.
Auch die Einwände der katholischen Christen, ihre Gemeinde sei mit dem Begriff "Hochzeit" getäuscht worden, und die Katholische Kirche akzeptiere ja vom Grundsatz her keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, liess die Richterin nicht gelten."

Quelle: Aufbruch 12/2003

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